Brauche ich in Berlin-Heiligensee eine Genehmigung?
Meistens ja. In Frohnau gilt die Berliner Baumschutzverordnung: Laubbäume, die Waldkiefer, die Walnuss und die Türkische Baumhasel ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe, bei mehrstämmigen Bäumen ein Stamm ab 50 cm. Liegt der Kronenansatz tiefer als 1,30 m, zählt der Umfang unmittelbar unter der Krone. Nicht geschützt sind nach § 2 Abs. 3 die übrigen Obstbäume sowie alle Nadelbäume außer der Waldkiefer. Und wo ein Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, das Landeswaldgesetz, das Grünanlagengesetz oder ein Gartendenkmal greift, gilt nach § 2 Abs. 4 nicht diese Verordnung, sondern das jeweils eigene Regelwerk — meist das strengere. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.
Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Reinickendorf. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen; die Genehmigung verliert nach § 5 Abs. 3 ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb eines Jahres gearbeitet wird — bei einem baugenehmigungspflichtigen Vorhaben innerhalb von drei Jahren. Musste ein Baum zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr weichen, ist das nach § 4 Abs. 5 unverzüglich anzuzeigen und zu begründen. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Was der Baumschutz in Berlin-Heiligensee konkret bedeutet
80 cm Umfang sind rund 25 cm Durchmesser. Die Kiefern, die hier ganze Siedlungsstraßen prägen, erreichen das in gut vierzig Jahren — der Bestand aus der Zeit vor der Bebauung liegt längst darüber.
Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt. § 39 Abs. 5 BNatSchG verbietet es, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen
. Auf den Wortlaut kommt es an: Der Zusatz gilt den Bäumen – für Bäume im Hausgarten greift das Verbot also nicht, für Hecken und Gebüsche dagegen schon. Ausgenommen sind daneben behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen und solche, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt ohnehin das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.
Berlin-Heiligensee: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren
Heiligensee ist der nördlichste Ortsteil Reinickendorfs und liegt auf einer Halbinsel zwischen dem gleichnamigen See und der Havel. Den Kern bildet ein Angerdorf, 1308 erstmals urkundlich erwähnt, mit Dorfkirche, Schmiede und dem alten Baumbestand auf dem Anger; darum herum liegen die Einfamilienhaussiedlungen des 20. Jahrhunderts, im Süden der Tegeler Forst, im Norden die Landesgrenze. Der Untergrund ist sandig, und in der Havelniederung steht das Grundwasser hoch — zwei Umstände, die für die Bäume mehr bedeuten als für die Häuser.
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Die Siedlungsstraßen sind schmal, viele Grundstücke reichen bis ans Wasser und sind von der Straße aus nur durch den Garten erreichbar. Wo kein Fahrzeug an den Baum kommt — und das ist hier eher die Regel als die Ausnahme —, tragen wir die Krone in Seilklettertechnik ab und seilen jedes Stück kontrolliert ab.
- Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
- Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
- Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.
Der Baumbestand in Berlin-Heiligensee
Die Kiefer prägt den Ort weit über die Waldränder hinaus. Auf trockenem Sand bildet sie eine Pfahlwurzel und steht damit fest; wo das Grundwasser hoch ansteht, bleibt diese Pfahlwurzel kurz, und der Baum hält sich im Wesentlichen über flache Seitenwurzeln — bei Sturm ein Unterschied, den man dem Baum von außen nicht ansieht. Nach den trockenen Sommern der letzten Jahre kommt das Diplodia-Triebsterben dazu, das zuerst die jungen Triebe im oberen Kronenbereich verbräunt. Auf dem Anger und in den alten Gärten stehen Eichen und Linden, die älter sind als die Siedlung um sie herum.
Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.
So läuft Ihr Auftrag in Berlin-Heiligensee ab
- 1Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.
- 2Genehmigung geklärt
Wir prüfen den Baumschutz in Berlin-Heiligensee und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.
- 3Festpreisangebot
Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.
- 4Ausführung und Abtransport
Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.
Was kostet das?
Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Berlin-Heiligensee bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung; was den Preis treibt und welche Posten in günstigen Angeboten gern fehlen, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Baumfällung?.
Häufige Fragen zur Baumfällung in Berlin-Heiligensee
Unsere Kiefer hat oben braune Triebe. Muss sie weg?
Nicht unbedingt. Braune Triebspitzen im oberen Kronenbereich deuten auf das Diplodia-Triebsterben hin, das nach trockenen Jahren vermehrt auftritt. Entscheidend ist, wie weit es in die Krone hineinreicht und wie der Stammfuß aussieht. Wir sehen uns beides an, bevor über eine Fällung geredet wird.
Unser Grundstück liegt am Ufer. Gilt dort etwas anderes?
Möglicherweise ja. Liegt ein Grundstück in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet, gilt nach § 2 Abs. 4 der Baumschutzverordnung nicht diese Verordnung, sondern die Schutzverordnung des Gebiets — und die ist meist strenger. Wir klären das vor der Arbeit mit dem Bezirksamt Reinickendorf, nicht danach.
Der Baum steht seit Generationen am Dorfanger. Ändert das etwas?
Für einzelne Altbäume kommt ein zusätzlicher Schutz in Betracht, etwa als Naturdenkmal. Dann greift nicht allein die Baumschutzverordnung. Das lässt sich im Vorfeld beim Bezirksamt klären, und genau das übernehmen wir.
Auch in der Nachbarschaft
Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt: