Brauche ich in Falkensee eine Genehmigung?
Meistens ja. Die Baumschutzsatzung der Stadt Falkensee erfasst Bäume bereits ab 30 cm Stammumfang; geschützt sind daneben auch Hecken und Ufergehölze. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.
Für Bäume im Geltungsbereich der Satzung ist die Stadt Falkensee selbst die zuständige Stelle; außerhalb des Satzungsgebiets und bei Eingriffen nach § 44 BNatSchG entscheidet die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Was der Baumschutz in Falkensee konkret bedeutet
30 cm Umfang entsprechen gut 9 cm Stammdurchmesser. Das ist eine der niedrigsten Schwellen der Region — eine Birke, die vor fünfzehn Jahren gepflanzt wurde, liegt bereits darüber.
Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gibt es eine Ausnahme, für Gefahr im Verzug ebenfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt dagegen das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.
Falkensee: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren
Falkensee ist aus den drei Siedlungskernen Falkenhagen, Seegefeld und Finkenkrug zusammengewachsen und trägt das bis heute im Stadtbild: schmale Anliegerstraßen, tiefe Grundstücke, dazwischen Neubau auf ehemaligen Gartenparzellen. Unser Betriebssitz liegt im Ort, wir kennen die Zufahrten.
Die Kombination aus tiefen Grundstücken und schmalen Straßen ist für uns der Regelfall. Wo kein Hubsteiger an den Baum kommt, arbeiten wir in Seilklettertechnik und tragen die Krone Stück für Stück ab.
- Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
- Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
- Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.
Der Baumbestand in Falkensee
Der Untergrund ist sandig, der Bestand entsprechend von Kiefer, Stiel-Eiche und Birke geprägt. In Finkenkrug und am Falkenhagener See stehen alte Hausbäume auf Villengrundstücken, in den jüngeren Vierteln überwiegt nachgepflanzter Bestand. Sandboden heißt: die Wurzeln gehen flach und weit — bei Trockenheit und Sturm ein Thema.
Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.
So läuft Ihr Auftrag in Falkensee ab
- 1Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.
- 2Genehmigung geklärt
Wir prüfen den Baumschutz in Falkensee und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.
- 3Festpreisangebot
Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.
- 4Ausführung und Abtransport
Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.
Was kostet das?
Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Falkensee bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung.
Häufige Fragen zur Baumfällung in Falkensee
Ab wann brauche ich in Falkensee eine Fällgenehmigung?
Nach der städtischen Baumschutzsatzung bereits ab 30 cm Stammumfang. Weil das praktisch jeden ausgewachsenen Hausbaum erfasst, klären wir die Genehmigungslage grundsätzlich vor dem Angebot.
Wie schnell sind Sie bei mir?
Unser Betriebssitz ist in Falkensee. Für den Vor-Ort-Termin brauchen wir hier keine Anfahrtspauschale, und bei einem Sturmschaden sind wir in der Regel am selben Tag da.
Darf ich im Sommer fällen?
Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind Rodungen nach § 39 Abs. 5 BNatSchG grundsätzlich untersagt. Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gilt eine Ausnahme, der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt trotzdem ganzjährig — brütet ein Vogel in der Krone, wird nicht gefällt.
Auch in der Nachbarschaft
Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt: