Brauche ich in Berlin-Konradshöhe eine Genehmigung?
Meistens ja. In Konradshöhe gilt die Berliner Baumschutzverordnung: Laubbäume und Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe, bei mehrstämmigen Bäumen ein Stamm ab 50 cm. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.
Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Reinickendorf. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Was der Baumschutz in Berlin-Konradshöhe konkret bedeutet
80 cm Umfang sind rund 25 cm Durchmesser. Die alten Kiefern auf der Halbinsel liegen deutlich darüber und sind damit genehmigungspflichtig — anders als viele Nadelgehölze, die die Verordnung nicht erfasst.
Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gibt es eine Ausnahme, für Gefahr im Verzug ebenfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt dagegen das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.
Berlin-Konradshöhe: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren
Konradshöhe liegt mit Tegelort auf der Halbinsel zwischen Havel und Tegeler See — eine Insellage mit einer Handvoll Zufahrten, schmalen Straßen und viel Wasser ringsum. Wer hier mit großem Gerät anrückt, muss vorher wissen, wo er wenden kann.
Schmale Straßen, wenige Wendemöglichkeiten, Grundstücke oft mit langen Wegen zum Wasser. Seilklettertechnik ist hier häufiger die praktikable Lösung als der Hubsteiger.
- Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
- Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
- Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.
Der Baumbestand in Berlin-Konradshöhe
Kiefer prägt das Bild, dazu Eiche, Birke und Ufergehölze an Havel und See. Die Waldkiefer ist in Berlin ausdrücklich von der Baumschutzverordnung erfasst — in einem Ortsteil wie diesem ist das der entscheidende Punkt.
Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.
So läuft Ihr Auftrag in Berlin-Konradshöhe ab
- 1Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.
- 2Genehmigung geklärt
Wir prüfen den Baumschutz in Berlin-Konradshöhe und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.
- 3Festpreisangebot
Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.
- 4Ausführung und Abtransport
Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.
Was kostet das?
Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Berlin-Konradshöhe bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung.
Häufige Fragen zur Baumfällung in Berlin-Konradshöhe
Sind Kiefern in Berlin geschützt?
Die Waldkiefer ja — sie ist in der Baumschutzverordnung ausdrücklich genannt und ab 80 cm Stammumfang geschützt. Andere Nadelgehölze wie Fichte oder Thuja sind nicht erfasst.
Die Zufahrt zu unserem Grundstück ist sehr schmal.
Das ist auf der Halbinsel die Regel. Wir sehen uns die Zufahrt beim kostenlosen Vor-Ort-Termin an und wählen das Verfahren danach — meist Klettern statt Maschine.
Unser Baum steht direkt am Ufer.
Ufergehölze können über die Baumschutzverordnung hinaus geschützt sein, und am Wasser kommt die Frage der Standsicherheit bei hohem Grundwasser hinzu. Beides prüfen wir vor dem Angebot.
Auch in der Nachbarschaft
Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt: