Kusche & Dremel — Baum in Form 03322 422 23 83
Baumfällung · Potsdam

Baumfällung in Potsdam

Genehmigung geklärt, Fällung mit dem passenden Verfahren, Grundstück besenrein – Baumpflege und Baumfällung in Potsdam vom Fachbetrieb aus Falkensee.

Brauche ich in Potsdam eine Genehmigung?

Meistens ja. Die Potsdamer Baumschutzverordnung schützt Bäume ab 45 cm Stammumfang innerorts und ab 60 cm außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, gemessen in 1 m Höhe. Obstbäume sind — anders als in vielen Umlandgemeinden — nicht generell ausgenommen. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.

Potsdam ist kreisfrei und führt die Untere Naturschutzbehörde selbst; sie sitzt im Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.

Was der Baumschutz in Potsdam konkret bedeutet

45 cm Umfang sind rund 14 cm Durchmesser. Zusammen mit dem eingeschränkten Fällzeitfenster gehört Potsdam damit zu den strenger geregelten Kommunen der Region.

Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gibt es eine Ausnahme, für Gefahr im Verzug ebenfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt dagegen das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.

Potsdam: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren

Potsdam ist eine ausgesprochen grüne Stadt mit UNESCO-geschützten Parklandschaften und entsprechend viel altem Bestand — von der Berliner Vorstadt über Babelsberg bis Bornstedt. Zwischen Innenstadtgrundstücken mit fünf Metern Gartenbreite und den weiten Villenparzellen am Heiligen See liegen Welten.

Auf beengten Innenstadtgrundstücken arbeiten wir kletternd und seilen das Holz kontrolliert ab. Wo denkmalgeschützte Mauern, Gewächshäuser oder historische Wegeführungen im Weg sind, ist das ohnehin das einzige Verfahren, das den Bestand drumherum heil lässt.

  • Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
  • Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
  • Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.

Der Baumbestand in Potsdam

Die Lage entscheidet über den Baum: In Ufernähe an Havel, Heiligem und Templiner See steht das Grundwasser hoch, auf den Hochflächen der Villenvorstädte nicht. Alte Eichen, Linden und Platanen prägen die Straßenzüge; in den Parkrandlagen kommen Solitäre hinzu, die gutachterlich zu beurteilen sind, bevor überhaupt über eine Fällung gesprochen wird.

Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.

So läuft Ihr Auftrag in Potsdam ab

  1. 1
    Kostenloser Vor-Ort-Termin

    Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.

  2. 2
    Genehmigung geklärt

    Wir prüfen den Baumschutz in Potsdam und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.

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    Festpreisangebot

    Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.

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    Ausführung und Abtransport

    Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.

Was kostet das?

Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Potsdam bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung.

Häufige Fragen zur Baumfällung in Potsdam

Stimmt es, dass in Potsdam nur im Winter gefällt werden darf?

Die Potsdamer Baumschutzverordnung sieht für genehmigte Fällungen ein eingeschränktes Zeitfenster im Winterhalbjahr vor. Unabhängig davon gilt bundesweit die Vegetationsschutzzeit vom 1. März bis 30. September. Den konkreten Termin stimmen wir mit der Genehmigung ab.

Sind Obstbäume in Potsdam ausgenommen?

Nicht pauschal. Viele Umlandgemeinden nehmen Obstbäume ab einem bestimmten Umfang aus der Satzung heraus — Potsdam geht hier einen anderen Weg. Wir prüfen den Einzelfall.

Mein Baum steht in einem Denkmalbereich. Was heißt das?

Dann kann neben dem Naturschutz auch das Denkmalrecht betroffen sein, etwa bei Gartendenkmalen. Das sind zwei getrennte Verfahren, und beide müssen vor dem ersten Schnitt geklärt sein.

Auch in der Nachbarschaft

Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt:

Baum in Potsdam, der weg muss?

Wir sehen ihn uns kostenlos an und machen ein klares Festpreisangebot – Genehmigung inklusive.