Kusche & Dremel — Baum in Form 03322 422 23 83
Baumfällung · Berlin

Baumfällung in Berlin

Genehmigung geklärt, Fällung mit dem passenden Verfahren, Grundstück besenrein – Baumpflege und Baumfällung in Berlin vom Fachbetrieb aus Falkensee.

Brauche ich in Berlin eine Genehmigung?

Meistens ja. Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Laubbäume sowie die Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe; bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm ab 50 cm. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.

Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirksamts — nicht eine zentrale Landesbehörde. Welcher Bezirk, entscheidet die Grundstücksadresse. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.

Was der Baumschutz in Berlin konkret bedeutet

80 cm Umfang sind rund 25 cm Durchmesser. Berlin liegt damit über fast allen Brandenburger Umlandsatzungen — wer von Kleinmachnow oder Falkensee kommt, erlebt die Regelung als vergleichsweise großzügig. Der Haken liegt woanders: Entschieden wird im Bezirk, und die Bezirke legen die Auflagen unterschiedlich aus.

Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gibt es eine Ausnahme, für Gefahr im Verzug ebenfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt dagegen das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.

Berlin: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren

Wir arbeiten vor allem in den grünen westlichen und nördlichen Bezirken — von Spandau über Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf bis Reinickendorf. Dort stehen die Villenkolonien und Gartenstädte mit dem Altbaumbestand, der fachliche Baumpflege überhaupt erst nötig macht.

Die typische Berliner Einschränkung ist nicht der Platz am Baum, sondern der Weg dorthin: Hinterhäuser, Durchfahrten mit begrenzter Höhe, Parkdruck auf der Straße. Wir klären vorab, ob eine Halteverbotszone nötig ist, und arbeiten im Zweifel kletternd statt mit Hubsteiger.

  • Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
  • Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
  • Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.

Der Baumbestand in Berlin

Berlin ist auf Sand gebaut, der Bestand entsprechend von Kiefer, Eiche, Robinie und Ahorn geprägt; an den Straßen dominieren Linde und Platane. Der Altbestand in den Villenkolonien stammt vielfach aus der Gründungszeit um 1900 und ist heute in dem Alter, in dem Standsicherheit zur regelmäßigen Frage wird.

Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.

So läuft Ihr Auftrag in Berlin ab

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    Kostenloser Vor-Ort-Termin

    Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.

  2. 2
    Genehmigung geklärt

    Wir prüfen den Baumschutz in Berlin und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.

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    Festpreisangebot

    Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.

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    Ausführung und Abtransport

    Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.

Was kostet das?

Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Berlin bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung.

Häufige Fragen zur Baumfällung in Berlin

Ab wann ist ein Baum in Berlin geschützt?

Ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe — bei Laubbäumen und der Waldkiefer. Bei mehrstämmigen Bäumen reicht ein Stamm ab 50 cm. Andere Nadelgehölze sind von der Verordnung nicht erfasst.

An wen richte ich den Antrag?

An das Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirks. Berlin hat keine zentrale Stelle dafür; zuständig ist der Bezirk, in dem das Grundstück liegt.

Brauche ich für einen starken Rückschnitt auch eine Genehmigung?

Ja. Die Verordnung erfasst nicht nur die Fällung, sondern auch erhebliche Eingriffe in die Krone. Ein fachgerechter Pflegeschnitt ist davon zu unterscheiden — wo die Grenze verläuft, beurteilen wir vor der Arbeit.

Auch in der Nachbarschaft

Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt:

Baum in Berlin, der weg muss?

Wir sehen ihn uns kostenlos an und machen ein klares Festpreisangebot – Genehmigung inklusive.