Brauche ich in Berlin-Zehlendorf eine Genehmigung?
Meistens ja. In Zehlendorf gilt die Berliner Baumschutzverordnung: Laubbäume und Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe, bei mehrstämmigen Bäumen ein Stamm ab 50 cm. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.
Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Was der Baumschutz in Berlin-Zehlendorf konkret bedeutet
80 cm Umfang sind rund 25 cm Durchmesser. Der Zehlendorfer Bestand aus der Siedlungsgründungszeit liegt fast vollständig darüber.
Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gibt es eine Ausnahme, für Gefahr im Verzug ebenfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt dagegen das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.
Berlin-Zehlendorf: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren
Zehlendorf vereint sehr verschiedene Bauformen: den alten Ortskern, die Villenlagen Richtung Schlachtensee und die Waldsiedlung Zehlendorf rund um Onkel Toms Hütte, wo Reihenhauszeilen bewusst in den Kiefernbestand gesetzt wurden. Für unsere Arbeit heißt das drei unterschiedliche Zugangssituationen in einem Ortsteil.
In den Villenlagen ist meist Platz, in der Waldsiedlung fast nie. Zwischen den Hauszeilen von Onkel Toms Hütte arbeiten wir kletternd und seilen jedes Stück einzeln ab.
- Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
- Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
- Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.
Der Baumbestand in Berlin-Zehlendorf
Kiefer als Grundbestand des Grunewaldrands, dazu Eiche, Rotbuche und Linde in den Villenlagen. In der Waldsiedlung ist die Besonderheit die Dichte: Dort stehen hohe Kiefern unmittelbar zwischen den Hauszeilen, mit sehr wenig Standraum für den Wurzelteller.
Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.
So läuft Ihr Auftrag in Berlin-Zehlendorf ab
- 1Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.
- 2Genehmigung geklärt
Wir prüfen den Baumschutz in Berlin-Zehlendorf und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.
- 3Festpreisangebot
Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.
- 4Ausführung und Abtransport
Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.
Was kostet das?
Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Berlin-Zehlendorf bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung.
Häufige Fragen zur Baumfällung in Berlin-Zehlendorf
Wer ist in Zehlendorf zuständig?
Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Der Antrag geht dorthin, nicht an eine Landesbehörde.
Unsere Kiefer steht zwei Meter vom Reihenhaus.
Das ist in der Waldsiedlung die Regel und kein Grund zur Panik. Entscheidend ist der Zustand: Wurzelanläufe, Stammfuß, Kronenaufbau. Oft reicht eine Kronenpflege, um die Windlast zu senken, ohne den Baum zu verlieren.
Dürfen wir einen Baum im Vorgarten fällen, um einen Stellplatz zu bauen?
Dafür braucht es eine Genehmigung, und die ist bei geschützten Bäumen regelmäßig mit einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichsabgabe verbunden. Wir sagen Ihnen vorher, womit zu rechnen ist.
Auch in der Nachbarschaft
Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt: