Brauche ich in Berlin-Lichterfelde eine Genehmigung?
Meistens ja. In Lichterfelde gilt die Berliner Baumschutzverordnung: Laubbäume und Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe, bei mehrstämmigen Bäumen ein Stamm ab 50 cm. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.
Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Was der Baumschutz in Berlin-Lichterfelde konkret bedeutet
80 cm Umfang sind rund 25 cm Durchmesser. In der Villenkolonie Lichterfelde-West, die aus den 1870er Jahren stammt, liegt der gesamte Gründungsbestand weit darüber.
Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gibt es eine Ausnahme, für Gefahr im Verzug ebenfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt dagegen das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.
Berlin-Lichterfelde: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren
Lichterfelde zerfällt in sehr unterschiedliche Teile: die Villenkolonie im Westen mit großen Parzellen und Alleen, den dichteren Osten und die Lagen Richtung Teltowkanal und Landesgrenze. Die Carstenn'sche Villenkolonie war eine der ersten ihrer Art in Deutschland — der Baumbestand gehört zum Entwurf.
In Lichterfelde-West ist meist genug Platz, in den dichteren Teilen nicht. Halteverbotszonen sind je nach Straße nötig; wir beantragen sie auf Wunsch mit.
- Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
- Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
- Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.
Der Baumbestand in Berlin-Lichterfelde
Straßenbäume in bemerkenswertem Alter, dazu Rotbuche, Eiche, Platane und Linde in den Gärten. Innerstädtische Altbäume kämpfen hier wie überall mit verdichtetem und verkleinertem Wurzelraum; die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte nach dem Eingriff, dann aber deutlich.
Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.
So läuft Ihr Auftrag in Berlin-Lichterfelde ab
- 1Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.
- 2Genehmigung geklärt
Wir prüfen den Baumschutz in Berlin-Lichterfelde und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.
- 3Festpreisangebot
Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.
- 4Ausführung und Abtransport
Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.
Was kostet das?
Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Berlin-Lichterfelde bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung.
Häufige Fragen zur Baumfällung in Berlin-Lichterfelde
Wir wohnen in Lichterfelde-West. Steht unser Vorgartenbaum unter Schutz?
Wenn es ein Laubbaum oder eine Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang ist: ja. In der Villenkolonie trifft das auf nahezu jeden gewachsenen Baum zu.
Der Baum hebt unseren Gehweg an.
Ein häufiger Fall. Wurzeln zu kappen, um Platten zu richten, ist fast immer die schlechteste Lösung — damit nimmt man dem Baum die Standsicherheit. Es gibt bessere Wege, und wir zeigen sie Ihnen.
Übernehmen Sie auch die regelmäßige Kontrolle?
Ja. Für Eigentümer und Hausverwaltungen führen wir die Regelkontrolle nach den FLL-Richtlinien durch und dokumentieren sie nachvollziehbar — das ist der Nachweis, der im Schadensfall zählt.
Auch in der Nachbarschaft
Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt: