Brauche ich in Berlin-Waidmannslust eine Genehmigung?
Meistens ja. In Waidmannslust gilt die Berliner Baumschutzverordnung: Laubbäume und Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe, bei mehrstämmigen Bäumen ein Stamm ab 50 cm. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und muss in der Regel zusätzlich eine Ersatzpflanzung leisten.
Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Reinickendorf. Wir prüfen die Lage für Ihren Baum und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Was der Baumschutz in Berlin-Waidmannslust konkret bedeutet
80 cm Umfang sind rund 25 cm Durchmesser. Auf den kleineren Waidmannsluster Parzellen bedeutet ein Baum dieser Größe oft, dass die Krone bereits über zwei Grundstücke reicht.
Dazu kommt eine bundesweite Regel, die unabhängig von jeder Satzung gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Für gärtnerisch genutzte Grundflächen gibt es eine Ausnahme, für Gefahr im Verzug ebenfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt dagegen das ganze Jahr: Ist die Krone besetzt – Brut, Fledermausquartier, Höhle – wird nicht gearbeitet, auch nicht im Winter.
Berlin-Waidmannslust: Grundstücke, Zufahrt, Verfahren
Waidmannslust ist dichter bebaut als die Nachbarortsteile Frohnau und Hermsdorf: kleinere Grundstücke, mehr Geschosswohnungsbau, dazwischen Reihenhauszeilen. Das Tegeler Fließ bildet die nördliche Grenze.
Enge Straßen mit Parkdruck sind die Regel. Wir klären vorher, ob eine Halteverbotszone nötig ist, und kalkulieren den Abtransport entsprechend.
- Seilklettertechnik – wo kein Fahrzeug an den Baum kommt: Die Krone wird von oben abgetragen, jedes Stück kontrolliert abgeseilt.
- Hubarbeitsbühne – wo eine tragfähige, ebene Aufstellfläche vorhanden ist. Schneller, aber platzabhängig.
- Kran – für schwere Kronenteile über Dächern, Leitungen oder Nachbargrundstücken.
Der Baumbestand in Berlin-Waidmannslust
Ahorn, Linde, Birke und Kiefer, dazu Straßenbäume in schmalen Pflanzstreifen. Die typische Situation ist der zu groß gewordene Gartenbaum: in den 1960ern als Zierbaum gesetzt, heute 18 Meter hoch, drei Meter vom Haus. Hier geht es oft um Kronenpflege statt um Fällung.
Deshalb steht bei uns vor jedem Angebot der Blick auf den Baum – Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau, Totholzanteil. Oft stellt sich dabei heraus, dass eine Fällung gar nicht nötig ist: Eine Kronenpflege, eine Kronensicherung oder die Entnahme des Totholzes reicht, und der Baum bleibt.
So läuft Ihr Auftrag in Berlin-Waidmannslust ab
- 1Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir sehen uns den Baum an, beurteilen Zustand und Umfeld und sagen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist.
- 2Genehmigung geklärt
Wir prüfen den Baumschutz in Berlin-Waidmannslust und stellen auf Wunsch den Antrag – samt der Unterlagen, die dafür verlangt werden.
- 3Festpreisangebot
Ein klarer Preis, keine Stundenzettel im Nachhinein. Was nicht absehbar ist, sagen wir vorher.
- 4Ausführung und Abtransport
Fällung mit dem passenden Verfahren, auf Wunsch Stubbenfräsen und Entsorgung. Das Grundstück bleibt besenrein.
Was kostet das?
Die Preise unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand dahinter. Entscheidend sind Stammumfang, Zugang zum Baum und die Frage, wohin das Holz kann. Berlin-Waidmannslust bringt dabei die Bedingungen mit, die oben beschrieben sind. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Leistungsseite Baumfällung.
Häufige Fragen zur Baumfällung in Berlin-Waidmannslust
Der Baum nimmt uns das Licht. Reicht das für eine Genehmigung?
Normalerweise nicht. Beschattung allein ist nach der Baumschutzverordnung kein hinreichender Fällgrund. Was oft hilft: ein fachgerechter Lichtraum- oder Kronenpflegeschnitt, der mehr Licht bringt, ohne den Baum zu ruinieren.
Die Krone reicht über das Nachbargrundstück.
Der Nachbar hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Rückschnitt überhängender Zweige — allerdings nicht grenzenlos und nicht gegen den Baumschutz. Wir beraten, was fachlich und rechtlich geht.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen?
Ja. Für Wohnanlagen übernehmen wir die Regelkontrolle mit Dokumentation — das ist genau der Nachweis, auf den es im Schadensfall ankommt.
Auch in der Nachbarschaft
Die Schwellenwerte ändern sich an jeder Gemeindegrenze. Was nebenan gilt: