Braucht ein Rückschnitt in Berlin-Eichkamp eine Genehmigung?
Das hängt vom Umfang ab. Ein fachgerechter Pflegeschnitt ist genehmigungsfrei – ein starker Eingriff in die Krone dagegen nicht. Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Laubbäume und die Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe; sie erfasst ausdrücklich nicht nur die Fällung, sondern auch den erheblichen Eingriff in die Krone.
Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, beurteilen wir vor der Arbeit – nicht danach.
Pflegeschnitt oder Eingriff – wo die Grenze verläuft
Auf den kleinen Eichkamper Parzellen steht ein Baum über 80 cm Umfang selten allein – und meist dichter am Haus, als man ihn heute pflanzen würde. Die Pflege ist hier Maßarbeit auf engem Raum.
Bei den Jahreszeiten ist die Lage für die Pflege günstiger als für die Fällung: Das Verbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) betrifft das Roden und das Auf-den-Stock-Setzen – schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ausdrücklich zulässig. Die Grenze zieht der Artenschutz nach § 44 BNatSchG, und der gilt ganzjährig: Vor jedem Schnitt sehen wir nach, ob die Krone besetzt ist. Ist sie es, wird verschoben.
Wie wir in Berlin-Eichkamp an die Krone kommen
Eichkamp ist eine kleine Siedlung am Rand des Grunewalds, eingeklemmt zwischen AVUS, S-Bahn und Waldrand. Die Parzellen sind klein, die Straßen schmal, der Baumbestand dafür ausgewachsen – ein Missverhältnis, das die meisten Aufträge hier erklärt.
Kleine Grundstücke, schmale Straßen, Nachbarbebauung in Reichweite der Krone. Das ist klassische Seilklettertechnik: Jeder Ast wird einzeln abgenommen und kontrolliert abgelassen.
- Seilklettertechnik – das Standardverfahren der Baumpflege. Der Kletterer erreicht jeden Punkt der Krone und beurteilt jeden Ast aus der Nähe, bevor er ihn abnimmt.
- Hubarbeitsbühne – wo eine ebene Aufstellfläche da ist und die Krone von außen erschlossen werden kann.
- Kronensicherung – ein elastisches Gurtsystem im oberen Kronendrittel, wenn ein Zwiesel oder ein Starkast zu halten ist, statt ihn zu entfernen.
Was in Berlin-Eichkamp wächst – und was es braucht
Kiefer und Eiche aus dem angrenzenden Grunewald, dazu in den Gärten gepflanzte Großbäume, die für die Grundstücksgröße zu groß geworden sind. Am Waldrand kommt hinzu: Bäume, die im Bestand aufgewachsen und durch die Siedlungsränder teilweise freigestellt wurden. Sie haben hohe, schlanke Stämme mit kleiner Krone – und reagieren auf jede weitere Öffnung empfindlich.
Geschnitten wird nach ZTV-Baumpflege: am Astring, ohne Stummel, ohne Rindenverletzung. Kappungen und das sogenannte Auf-den-Kopf-Setzen machen wir nicht – sie nehmen dem Baum die Statik, treiben ihn zu schwachem Ersatzwuchs an und schaffen genau die Bruchgefahr, die sie beseitigen sollten.
So läuft die Baumpflege in Berlin-Eichkamp ab
- 1Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir beurteilen Stammfuß, Wurzelanläufe, Kronenaufbau und Totholzanteil – und sagen, welche Maßnahme der Baum wirklich braucht.
- 2Maßnahme und Zeitpunkt festlegen
Kronenpflege, Totholzentnahme, Einkürzung oder Sicherung. Dazu der passende Termin im Jahr, abgestimmt auf Art und Zustand.
- 3Festpreisangebot
Ein klarer Preis je Baum. Was sich erst in der Krone zeigt, besprechen wir, bevor wir es machen.
- 4Ausführung und Dokumentation
Schnitt nach ZTV-Baumpflege, Schnittgut abgefahren, auf Wunsch Befund und Maßnahme schriftlich für Ihre Unterlagen.
Was kostet das?
Der Preis hängt an Kronengröße, Zustand und Zugang, nicht am Ort. Ein Baum, der seit zwanzig Jahren nicht angefasst wurde, kostet mehr als einer in regelmäßiger Pflege – und genau deshalb lohnt sich der Rhythmus. Die Preisübersicht steht auf der Leistungsseite Baumpflege.
Häufige Fragen zur Baumpflege in Berlin-Eichkamp
Unser Grundstück ist winzig, der Baum riesig. Geht das sicher?
Ja, das ist der Normalfall unserer Arbeit. Statt Äste fallen zu lassen, seilen wir sie kontrolliert ab. Dafür reicht der Platz, der zum Stehen reicht.
Der Baum steht an der Grenze zum Nachbarn.
Dann sind zwei Dinge zu klären: wem er gehört und wer zustimmen muss. Bei Grenzbäumen haben beide Nachbarn einen Anteil, und einseitig geschnitten wird nicht. Überhängende Zweige darf der Nachbar unter Voraussetzungen zurückschneiden – aber nicht gegen den Baumschutz.
Ändert die Lage am Grunewald die Rechtslage?
Für Bäume auf Ihrem Grundstück gilt die Baumschutzverordnung wie überall in Berlin. Für die angrenzende Waldfläche gilt Forstrecht; dort ist die Berliner Forstverwaltung zuständig.
Auch in der Nachbarschaft
Was einen Baum braucht, entscheidet sein Standort. Baumpflege in den Nachbarorten: