Kusche & Dremel — Baum in Form 03322 422 23 83
Leistung · Noteinsatz

Noteinsatz & Sturmschaden in
Falkensee, Havelland & Berlin

Baum umgestürzt oder akut gefährlich? Wir sichern die Gefahrenstelle und beseitigen den Schaden – schnell, fachgerecht und mit Dokumentation für Ihre Versicherung.

Baum umgestürzt? So gehen Sie vor

Sichern Sie zuerst sich und andere – halten Sie Abstand, besonders zu Bäumen an Stromleitungen. Rufen Sie uns dann an: 03322 422 23 83. Wir sichern die Gefahrenstelle, beseitigen den umgestürzten oder angebrochenen Baum fachgerecht und dokumentieren den Schaden für Ihre Versicherung. Bei Gefahr in Verzug sind wir kurzfristig vor Ort.

Bei Gefahr für Leib und Leben oder bei betroffenen Stromleitungen: zuerst Feuerwehr (112) bzw. Netzbetreiber verständigen.

Wann Sie uns sofort rufen sollten

  • ein Baum ist umgestürzt – auf Grundstück, Straße, Zufahrt oder Gebäude,
  • ein Ast oder Stamm ist angebrochen und hängt gefährlich in der Krone,
  • der Baum hat sich nach dem Sturm geneigt oder die Wurzel ist aufgerissen,
  • ein Baum droht auf Verkehrsflächen, Nachbargrundstücke oder Leitungen zu fallen,
  • kurz: überall dort, wo Gefahr in Verzug besteht.

So läuft ein Noteinsatz ab

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    Ihr Anruf

    Schildern Sie kurz die Lage. Wir schätzen die Dringlichkeit ein und stimmen das weitere Vorgehen ab.

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    Gefahrenstelle sichern

    Wir sichern den Bereich ab und wenden die akute Gefahr ab – schnell und kontrolliert.

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    Schaden beseitigen

    Umgestürzte oder angebrochene Bäume tragen wir per Seilklettertechnik, Hubsteiger oder Kran fachgerecht ab.

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    Dokumentation & Abtransport

    Wir dokumentieren den Schaden für Ihre Versicherung, fahren das Material ab und hinterlassen die Fläche geräumt.

Sturmschaden & Versicherung

Wer für einen umgestürzten Baum aufkommt, hängt vom Einzelfall ab: Schäden am eigenen Haus deckt oft die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Hausrat die Hausratversicherung. Fällt Ihr Baum auf fremdes Eigentum, kann die Haftpflicht greifen – vorausgesetzt, der Baum wurde ordnungsgemäß kontrolliert. Damit Sie im Schadensfall gut dastehen, dokumentieren wir Einsatz und Schaden nachvollziehbar.

Auch im Sommer bei Gefahr in Verzug

Die Vegetationsschutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG) steht einem Noteinsatz nicht im Weg: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit sind ausdrücklich zulässig. Wir kümmern uns – und klären die formalen Fragen für Sie.

Was kostet ein Noteinsatz?

Notfälle lassen sich nicht pauschal beziffern – Aufwand, Technik (Seilklettertechnik, Hubsteiger, Kran), Zugänglichkeit und Umfang bestimmen den Preis. Wir arbeiten transparent und nennen Ihnen den Rahmen, sobald wir die Lage kennen. Rufen Sie an, dann finden wir schnell eine Lösung.

Zur groben Orientierung: Die Entfernung eines einzelnen abgebrochenen Astes beginnt bei rund 69 € inkl. MwSt. Größere Einsätze rechnen wir nach Aufwand ab – eine Kolonne ab ca. 115 €/Std inkl. MwSt zzgl. Anfahrt. Bei Sturmschäden übernimmt häufig die Versicherung die Kosten.

Preise inkl. 19 % MwSt (Preisstand 2025). Bei Gefahr in Verzug zählt zuerst die schnelle Sicherung – die Abrechnung klären wir transparent.

Häufige Fragen zum Noteinsatz

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Bei Gefahr in Verzug rücken wir so schnell wie möglich aus. Die genaue Zeit hängt von Auslastung und Entfernung ab – rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen realistisch, wann wir da sind.

Was soll ich tun, bis Sie kommen?

Halten Sie Abstand und sperren Sie den Bereich nach Möglichkeit ab. Nähern Sie sich niemals Bäumen an Stromleitungen. Bei akuter Gefahr für Personen rufen Sie die Feuerwehr (112).

Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Häufig ja – je nach Schaden die Wohngebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung. Wir dokumentieren den Einsatz so, dass Sie ihn bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Arbeiten Sie auch am Wochenende?

Bei echten Notfällen finden wir eine Lösung. Rufen Sie an – wir stimmen ab, was möglich ist.

Dürfen Sie den Baum im Sommer entfernen?

Ja. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit sind auch in der Vegetationsschutzzeit (1. März–30. September) zulässig.

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